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Alt 09.01.2012, 10:30
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Standard Änderungen nach Abgeschlossenheitsbescheinigung

Hallo liebes Forum,
ich habe einige Fragen bezüglich Steuerlichen Änderungen nach einer Abgeschlossenheitsmitteilung.
Also meine Tante (Eigentümer EG / 1.OG) und ich (Eigentümer DG) besitzen ein Reihenhaus mit 3 Wohnungen (EG / 1.OG / DG), Kellerräume zu jeder Wohnung und Dachboden (Dachboden nicht ausgebaut und nicht unterteilt, über Deckenziehtreppe im Treppenhaus erreichbar)
Da ich nun meine, also die Wohnung im DG verkaufen möchte, und wir erst eine Abgeschlossenheitsmitteilung einreichen müssen, da dies die Wohneinheiten noch nicht getrennt sind. Bis dahin ja noch kein Problem, ist alles erledigt, und müsste nur noch eingereicht werden. Nun zu den Fragen.

1)Ich habe den Dachboden und die Grünfläche vor dem Haus meiner Tante als 4. Aufteilungsparameter zugewiesen als Sondernutzungsrecht, kann es dazu negative Steuerliche Auswirkungen haben, da sich die Eigentumsfläche vergrößert, obwohl es ja keine Wohnfläche ist. Ich wollte damit nur verhindern, dass der evtl. Käufer meiner Wohnung den Dachboden mit zustellt, obwohl er einen großen Kellerraum hat.

2)Wirkt es sich allgemein steuerlich negativ für meine Tante aus, da Sie jetzt zwei richtig getrennte Wohneinheiten hat, in Bezug zur Vermögensverwaltung , Gewerbesteuer, Grundsteuer , die Sie dann mehr bezahlen muss, oder erbeben sich da sogar Vorteile ?

Ich würde mich sehr freuen wenn ich von Euch eine Rückmeldung dazu bekommen könnte.
Besten Dank im Voraus!
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