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Hallo!
ich habe anfang dieses Jahres eine Wohnung gekauft. Im Kaufvertrag ist vereinbart worden, alle Rechte und Verpflichtungen gehen mit dem Besitzübergang zum neuen Eigentümer rüber. Dies ist in März erfolgt Nun gibt es eine Jahresabrechnung für 2010. Frage ist: Wer soll im Falle einer Nachzahlung zahlen bzw im Falle eines Gutschrifts das Geld kriegen, ich oder der alte Eigentümer / Verkäufer? Danke für Euere Antworten! pktg |
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Hallo pktg,
diese Frage ist Dir doch in einem anderen Forum bereits beantwortet worden: Zitat:
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| abrechnung, eigentumswechsel |
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