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  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 17:19
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Registriert seit: 29.07.2011
Beiträge: 1
Standard Abrechnung vom letzten Jahr nach Eigentumswechsel

Hallo!

ich habe anfang dieses Jahres eine Wohnung gekauft. Im Kaufvertrag ist vereinbart worden, alle Rechte und Verpflichtungen gehen mit dem Besitzübergang zum neuen Eigentümer rüber. Dies ist in März erfolgt

Nun gibt es eine Jahresabrechnung für 2010. Frage ist: Wer soll im Falle einer Nachzahlung zahlen bzw im Falle eines Gutschrifts das Geld kriegen, ich oder der alte Eigentümer / Verkäufer?

Danke für Euere Antworten!
pktg
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  #2 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 11:44
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Registriert seit: 27.07.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 4
Standard

Hallo pktg,

diese Frage ist Dir doch in einem anderen Forum bereits beantwortet worden:

Zitat:
Der Wohnungseigentümer... wer sonst? Die Gemeinschaft rechnet immer nur mit dem Wohnungseigentümer ab und nicht mit ehemaligen Eigentümern.

Was die Parteien des Kaufvertrags vereinbart haben, ist ein völlig anderes Thema.
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Stichworte
abrechnung, eigentumswechsel

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